Verkehrswertgutachten

Diese ausführliche Form des Gutachtens wird für die Vorlage bei Behörden (z.B. Nachweis des niederen gemeinen Wertes nach § 198 BewG beim Finanzamt), Gerichten bzw. in offiziellen Auseinandersetzungen gefordert. Es erfüllt inhaltlich alle Anforderungen, damit sich ein fremder Dritter (z.B. ein Richter oder Finanzbeamter) ein umfassendes Bild des Bewertungsobjekts machen kann. Auf die Nachvollziehbarkeit der verwendeten Verfahren, der zugrunde liegenden Wertansätze und wird dabei besonderes Augenmerk (und Zeit) gelegt. So schafft es gerichtsfest Klarheit über einen erheblichen Vermögenswert (Verkehrswert/Marktwert/Mietwert) bzw. langfristige Zahlungsverpflichtungen.

Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten und Lasten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung treffen.  Wir rechnen entweder nach der Honorar-Richtlinie zur Immobilienbewertung oder pauschal ab.

 

Dafür erhalten Sie folgende Leistungen:

  • Persönliche Begebung des Bewertungsobjekt durch den Sachverständigen
  • Analyse der vorgelegten Unterlagen
  • Eigene Recherchen
  • Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung aller wertrelevanten Merkmale der Immobilie nach ImmoWertV
  • Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung der Wertparameter
  • Ausführliche Photodokumentation
  • Umfang ca. 20 bis 30 Seiten
  • Fertigstellung ca. 4-6 Wochen nach Ortstermin
  • Kosten: auf Anfrage

Unsere gerichtsfesten Gutachten und Wert-Expertisen sind nicht mit im Internet angebotenen pauschalen Bewertungsschemata oder reinen Formularbewertungen vergleichbar. Diese können die individuellen Gegebenheiten einer Immobilie (z.B. Zustand, Mikrolage) entweder aufgrund fehlender Datenbasis oder ungenügender Eingabemöglichkeiten nicht erfassen und liefern damit ein verfälschtes Bild des Wertes. Eine seriöse Verkehrswertermittlung setzt z.B. laut Gesetz immer eine persönliche Begehung durch den Sachverständigen voraus.

 

Anlässe für eine Wertermittlung:

  • Ausgleichsverhandlungen, wie Ehescheidungens, Erbfall, Vormundschaftsangelegenheiten

  • Ermittlung des (bestehenden) Immobilienvermögens

  • Investitionsentscheidungen, wie Kauf- und Verkaufsverhandlungen

  • Beleihungswertbemessung im Rahmen einer Kreditvergabe, Wertsteigerungspotenzial einer Immobilie

  • Gerichtsverfahren, wie Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung, Nachlassverfahren, Erb- bzw. Scheidungsauseinandersetzungen, sonstige Ausenandersetzungen

  • Mietwertgutachten, zur Ermittlung des Mietwertes

  • Gutachten im Rahmen von städtebaulichen Maßnahmen, wie Gebietssanierung, Umlegung u.ä.

  • zur Vorlage beim Finanzamt und zum Zweck der Besteuerung

  • zur Bestimmung des Versicherungswertes

  • zur Qualifizierung eines auf einem Grundstück oder einem Gebäude ruhenden Rechts oder einer Belastung

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